Eine Therapie ohne Einwilligung der Eltern ist ab dem 14. Lebensjahr möglich.
KINDER
Brauchen die Einwilligung durch den gesetzlichen Vormund. Es gibt mittlerweile eigene Fortbildungsverpflichtung, um die Therapie mit Kindern führen zu dürfen.
Fragen Sie nach einer entsprechenden Zusatzqualifikation.
JUGENDLICHE
Ab dem 14. Lebensjahr. Wenn nicht die leiblichen Eltern um Therapie ansuchen, braucht es im Rahmen einer psychotherapeutischen Arbeit, Klarheit über Auftraggeber und Kostenübernahme.